Zustellermächtigungen


Eine Abstellgenehmigung (auch Garagenvertrag genannt) ist eine individuelle Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Paketzusteller. Bestimmt kennen auch Sie das Problem, dass genau, wenn Sie nicht zu Hause sind der Paketbote kommt und das Paket wieder mitgenommen wird. Entweder müssen Sie dann bis zum nächsten Tag warten, oder im schlechtesten Fall müssen Sie ihre Lieferung sogar selbst im Laufe der Woche bei dem jeweiligen Paketdienst abholen. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern auch zeitaufwendig. Sowohl für Sie, als auch für den Paketversender. Doch mit einer Abstellgenehmigung können Sie ganz einfach sicherstellen, dass Sie Ihre Pakete auch sofort erhalten, sobald der Postbote diese ausliefert.

Bitte senden Sie direkt nach Erhalt des Paketsafes eine entsprechendes Formular an Ihren Paketzusteller, damit die Paketfahrer informiert sind!

Hier finden Sie die Abstellgenehmigungen für die unterschiedlichen Paketdienstleister. Diese Genehmigungen können Sie direkt an die Dienstleister per Post oder auch elektronisch per E-Mail absenden.

Bitte Link anklicken:

Schweizer Post

DHL

DPD

GLS

TNT

UPS

 

 

Hier die jeweiligen Zustelladressen:

  • Post CH AG, Contact Center Post, Wankdorfallee 4, 3030 Bern (oder direkt online in Suche Zustellgenehmigung eingeben)

  • DHL Express (Switzerland) Ltd, Pumpwerkstrasse 51, 8105 Regensdorf

  • DPD (Schweiz) AG, Mülibachstrasse 41, 8107 Buchs ZH

  • Swiss Post GLS, Post-Passage 11, 4002 Basel

  • TNT Swiss Post AG, Amsleracherweg 8, 5033 Buchs

  • United Parcel Service (Switzerland) AG, Binningerstrasse 2, 4142 Münchenstein