Informieren Sie sich über das Schweizer Postgesetz (VPG)!

Viele wissen nicht, dass ein Milchkasten in der Schweiz immer noch obligatorisch ist! Und es gibt Postboten, die keine Post mehr zustellen, weil ein Milchkasten fehlt (ist schon mehrfach vorgekommen).

Postgesetz vom 29. August, 2012 (VPG)

 

Briefkästen unterliegen der Postverordnung. Es ist in der Schweiz Pflicht, dass man nebst dem Brieffach/Einwurf auch ein Ablagefach (offener Milchkasten) im Briefkasten haben muss. Dies sehen Sie unten im Postgesetz unter Art. 73, Abs. 2 (Quelle: Website Schweizer Eidgenossenschaft / Bundesrecht). Mittlerweile gibt es Paketkästen die im Ausland hergestellt und in der Schweiz verkauft werden. In den meisten Fällen fehlt der Milchkasten! Vorsicht! Ein Paketkasten = nicht Milchkasten! Daher sollten Sie sich gut überlegen, was für ein Paket-Briefkasten Sie kaufen, sollten Sie beispielsweise Ihren jetzigen Briefkasten ersetzen.