AGB
1. Allgemeines:
RIWO AG ist vermittelnd und beratend tätig und stellt keine Waren selbst her.
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, die direkt oder im Zusammenhang mit der Firma RIWO AG
stehen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Die RIWO AG ist jederzeit
berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschliesslich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Frist zu ändern oder zu ergänzen. Eingehende Aufträge werden nach den jeweils
gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
2. Garantien:
Alle unsere Geräte sind hochwertig verarbeitet. Deshalb geben wir auf mechanische Teile 2 Jahre Garantie. Sollten Sie einen
Schadenfall haben, so bitten wir Sie dies per E-Mail bitte mit den entsprechenden Fotos an uns zu melden.
3. Angebot:
Unsere Preislistenangebote sind in allen Teilen unverbindlich. Angaben über Tragkräfte, Abmessungen und Gewichte sind betriebs- und branchenübliche
Annäherungswerte. Änderungen der Geräte bleiben vorbehalten. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Die jeweilige
Publikation verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe oder Veröffentlichung auf dem Internet Ihre Gültigkeit.
4. Lieferzeit:
Ware, die am Lager ist kommt innerhalb von 3 Tagen zum Versand. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung (für
Beförderungsprobleme haften wir nicht). Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Krieg, Unruhen, Pandemien und deren Massnahmen sowie
unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den
o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen
Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom
Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unvermögen bzw. Nichterfüllung sind generell
ausgeschlossen.
5. Preise:
In den Preisen ist die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer nicht enthalten. Vom Gesetz auferlegte Abgaben und Steuern sind nicht enthalten und werden
weiterbelastet. Wir behalten uns das Recht vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu fakturieren.
6. Fakturazuschlag:
Für Bestellungen unter CHF 50.00 können wir einen Fakturazuschlag von CHF 10.00 erheben. Mindestbestellwert ist CHF 20.00
7. Transport:
Wenn nicht anders definiert, wird die Ware fachgerecht zerlegt und ohne Montage bis Bordsteinkante, (Talstation), angeliefert. Es werden die effektiv anfallenden
Transport und Verpackungskosten angewendet. Die Ware reist auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Rücknahmen von Waren sind nur bei Normbauteilen und nur gegen Voranzeige und unserem
Einverständnis, möglich. Unsere Eingangskontrolle und Empfangsspesen können Ihnen weiter belastet werden. Wird ein Auftrag nur mit Versand ausgeführt, muss die Verpackung und ev. Paletten durch
den Empfänger entsorgt werden.
8. Beanstandungen:
Allfällige Beanstandungen bezüglich Quantität oder Qualität können nur dann entgegengenommen werden, wenn sie sofort innert 3 Arbeitstagen erfolgen. Für nicht
erfüllte Anforderungen, durch ungenaue Angaben des Verwendungszwecks wird keine Haftung übernommen.
9. Rücksendungen:
Allfällige Beanstandungen bezüglich Quantität oder Qualität können nur dann entgegengenommen werden, wenn sie sofort erfolgen. Für nicht erfüllte Anforderungen, durch ungenaue Angaben des
Verwendungszwecks wird keine Haftung übernommen. Rücksendungen von Einzelfertigungen sind ausgeschlossen. Sollten Sie ein Produkt retournieren wollen, ist zwingend eine vorherige Kontaktaufnahme
erforderlich. (Alle von uns angebotenen Produkte, auch Standardgrössen, werden für Sie kommissioniert oder produziert und sind von einer Rücksendung ausgeschlossen.) Lagerartikel, sofern sie noch
im Lieferprogramm enthalten sind, nimmt der Verkäufer nur in absolut neuwertigem Zustand zurück. Die Rücknahme kann unter allen Umständen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers
erfolgen. Kosten für Rücksendungen von falsch- oder zuvielbestellter Ware übernimmt der Käufer. Die Höhe der Gutschrift ergibt sich nach Kontrolle der retournierten Ware und beträgt zwischen 50%
bis 80% des Warenwertes. Rücksendungen unter SFr. 30.00 netto Warenwert werden nicht gutgeschrieben. Gutschriften werden nicht bar ausbezahlt.
10. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Firma RIWO AG ist berechtigt, entsprechende Eigentumsvorbehalte eintragen zu
lassen.
11. Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 5 Arbeitstagen (im Voraus) netto ohne Abzug zahlbar. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Mahnungen können mit einer
Gebühr von bis zu Fr. 100.00 (pro Mahnung) verrechnet werden. Bei Grossaufträgen wird 1/3 der Auftragssumme bei Auftragserteilung, 1/3 bei Versandbereitschaft und die Restsumme 10 Tage nach
Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Andere Zahlungsbedingungen sind je nach Auftragsart, Summe oder Kundenstatus möglich. Bestellungen auf Abruf oder Abholung werden nach Fertigstellung fakturiert
und zur Verfügung gehalten.
12. Gefahrübergang:
Die Gefahr geht mit Absendung bzw. dem Bereitstellen der Ware durch RIWO AG auf den Käufer über.
13. Gewährleistung:
RIWO AG gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten
Eigenschaften hat. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu prüfen und zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese sofort nach Erhalt,
spätestens nach 3 Arbeitstagen schriftlich bei uns gemeldet werden. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen
werden. Im Reklamationsfall werden wir uns über das weitere vorgehen mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf normalen Verschleiss oder Abnutzung. Die
Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert. RIWO AG hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Elektroinstallationen sind generell
bauseits durch einen Elektriker auszuführen. Eine Gewähr der Funktion wird unsererseits ausgeschlossen. Eine allfällige Überprüfung oder Störungsbehebung der Anlage oder Zuleitung ist Sache des
Eigentümers und muss seinerseits auf seine Kosten in Auftrag gegeben werden.
14. Datenspeicherung:
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und für drei Jahre gespeichert
werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
15. Haftungsausschluss bei Unfällen:
RIWO AG lehnt jegliche Haftung bei Unfällen oder Verletzungen jegliche Art (eingeschlossene Kinder, Tiere, Waren in Paketkästen) ab.
16. Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechte und Pflichten ist der Firmensitz der RIWO AG, Bezirksgericht Pfäffikon
ZH, Hörnlistrasse 55, 8330 Pfäffikon ZH, Switzerland
RIWO AG, CH-8332 Russikon, September, 2024